Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 98/2009

Urteil im Fall der Münchener U-Bahn-Schläger rechtskräftig

Mit Urteil vom 8. Juli 2008 hat das Landgericht München I die beiden zur Tatzeit 17 und 20 Jahre alten Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten bzw. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Der Verurteilung lag zu Grunde, dass die Angeklagten am 20. Dezember 2007 einen 76 Jahre alten pensionierten Schuldirektor in der Münchener U-Bahn aus Rache dafür, dass er sie aufgefordert hatte im Bereich der U-Bahn das Rauchen einzustellen, heimtückisch überfielen und zunächst mit Schlägen zu Boden brachten. Als der Geschädigte bereits auf dem Boden lag, versuchten die Angeklagten mit gezielten Tritten gegen den Kopf ihr Opfer aus niedrigen Beweggründen zu töten. Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, nachdem die Aufzeichnungen der Überwachungskamera, die den Überfall und die Gewalttätigkeiten der Angeklagten filmte, veröffentlicht worden waren.

Gegen das Urteil haben die Angeklagten Revision eingelegt und diese auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 28. April 2009 die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.

Beschluss vom 28. April 2009 – 1 StR 148/09

Landgericht München I – Urteil vom 8. Juli 2008 – KLs 122 Js 12512/07

Karlsruhe, den 7. Mai 2009

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