BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 12/2009 BGH bestätigt Urteil gegen zwei Weißrussen wegen Entführung
eines Studenten
Im August 2006 entführten die Angeklagten mit Unterstützung weiterer, z. T. unbekannt gebliebener Personen den in Berlin studierenden Sohn einer russischen Professorin aus der Tiefgarage seines Wohnhauses und hielten ihn fast zwei Wochen in einer Neuköllner Wohnung gefangen. Nach Zahlung eines Lösegeldes von mehr als 600.000 € wurde er freigelassen. Das Lösegeld konnte nicht sichergestellt werden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der beiden Angeklagten, die vom Landgericht Berlin von unterschiedlichen Strafkammern wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung zu Freiheitsstrafen von jeweils 11 Jahren verurteilt worden waren, jeweils durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig. Beschlüsse vom 7. Januar 2009 – 5 StR 490/08 und 5 StR 539/08 Landgericht Berlin – 534 KLs 50/07 – Urteil vom 30. April 2008 und – 504 KLs 37/07 – Urteil vom 21. April 2008 Karlsruhe, den 16. Januar 2009
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