Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 112/2008

 

BGH bestätigt Urteil wegen Mordes am Stuttgarter Flughafen

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Urteilsfeststellungen tötete der aus dem Kosovo stammende Angeklagte am 31. März 2007 am Check-In-Schalter des Stuttgarter Flughafens seine von ihm geschiedene 25-jährige Ehefrau mit mehreren, aus unmittelbarer Nähe abgegebenen Schüssen. Ein sich in der Abfertigungshalle befindender Passagier erlitt durch einen Streifschuss am Oberschenkel eine Schürfwunde.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet hatte, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 29. Mai 2008 – 1 StR 189/08

LG Stuttgart – Urteil vom 10. Dezember 2007 – 1 Ks 116 Js 30184/07

Karlsruhe, den 12. Juni 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501