Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 110/2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf folgenden Termin möchten wir hinweisen:

Verhandlungstermin: 24. August 2005

2 StR 225/05

Landgericht Aachen - 67 KLs 901 Js 215/04 - 8/04

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Geldwäsche in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Angeklagte ist der Bruder des bereits zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilten Entführers von Prof. Dr. Jan-Philipp Reemtsma, Thomas Drach. Nach den Feststellungen des Landgerichts wirkte der Angeklagte im Jahre 2000, also bereits nach der Festnahme des Thomas Drach, zweimal daran mit, daß jeweils 3 Millionen Schweizer Franken in bar, die aus dem Lösegeld der Entführung stammten, nach Spanien verbracht wurden. Nachdem das Geld dann wieder zurück nach Deutschland transportiert worden war, wirkte er daran mit, daß es an einen Empfänger in Belgien gelangte, wo sich die Spur des Geldes verlor. Die Ermittlungsbehörden konnten von dem "gewaschenen" Lösegeld bislang nur einen vergleichsweise geringen Betrag (insgesamt weniger als 800.000 US-$) sicherstellen. Unter anderem umfangreiche Telefonüberwachungen von Gesprächen des Angeklagten mit seinem Bruder hatten im Jahre 2002 zur Festnahme des Angeklagten in Spanien geführt. Der Angeklagte war in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht weitgehend geständig.

Gegen das Urteil haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. [Die Staatsanwaltschaft erstrebt vornehmlich eine Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßiger Begehung der Geldwäsche.]

Karlsruhe, den 26. Juli 2005

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