Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 12/2003

 

Urteil im "Schlafwandlerprozeß" rechtskräftig

Der sogenannte Schlafwandlerprozeß ist abgeschlossen. Das Landgericht Baden-Baden verurteilte eine 35jährige Arzthelferin, die ihren schlafenden Ehemann im Bett erstochen hatte, wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest, weil die Angeklagte, die ihre Unschuld beteuerte, zu ihrer Verteidigung behauptet hatte, ihre eigene, damals 12jährige Tochter habe schlafwandelnd den Vater getötet. Mit dieser unwahren Schuldzuweisung überschritt die Angeklagte nach Auffassung der Strafkammer die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens und nahm dauerhafte seelische Folgen für ihre Tochter in Kauf.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hielt weder die Beweiswürdigung des Landgerichts noch die Feststellung der Schuldschwere für rechtsfehlerhaft und hat die Revision der Angeklagten durch Beschluß verworfen. Das Urteil das Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Die Feststellung der besonderen Schuldschwere hat zur Folge, daß nach 15 Jahren nicht automatisch geprüft wird, ob der Vollzug der Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Beschluß vom 14. Januar 2003 - 1 StR 502/02 -

Karlsruhe, den 3. Februar 2003

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