Bundesgerichtshof
Nr. 96/2001
Urteil wegen Banküberfällen in Brandenburg rechtskräftig Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Dezember 2001 durch einstimmigen Beschluß die Revisionen der beiden Angeklagten gegen deren Verurteilung wegen dreier Überfälle auf Banken in Brandenburg verworfen. Das Landgericht Potsdam hatte nach sechsmonatiger Hauptverhandlung die Angeklagten wegen dreier Fälle schweren Raubes zu je 13 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und gegen beide Sicherungsverwahrung angeordnet. Die beiden einschlägig vorbestraften Angeklagten hatten in der Zeit von Juni bis August 1998 drei Banken in Brandenburg überfallen, die Angestellten u. a. mit einer Maschinenpistole bedroht und so verschiedene Geldbeträge erbeutet. Bei der Vorbereitung eines vierten Überfalls wurden die Angeklagten von der Polizei festgenommen. Im Rahmen einer Verfahrensrüge hatte einer der Angeklagten geltend gemacht, daß die die Ermittlungen führende Staatsanwältin, die vor Anklageerhebung von der weiteren Sachbearbeitung entbunden worden war, zu dem Mitangeklagten ein Liebesverhältnis begonnen und deswegen einseitig ermittelt habe. Das Verfahren ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nunmehr rechtskräftig abgeschlossen.
Beschluß vom 11. Dezember 2001 – 5 StR 372/01 Karlsruhe, den 17. Dezember 2001 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-422 Telefax (0721) 159-831 |
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