Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 139/2024

Richter am Bundesgerichtshof

Dr. Kartzke im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kartzke wird mit Ablauf des 30. Juni 2024 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Kartzke wurde am 2. Juni 1958 in Berlin geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer gut zweijährigen Tätigkeit in der Strafrechtsabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz trat er im August 1990 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I eingesetzt, wo er im Februar 1991 zum Staatsanwalt ernannt wurde. In der Zeit von Juni 1991 bis Mai 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Nach dem Ende dieser Abordnung kehrte Herr Dr. Kartzke im Juni 1994 als Richter am Landgericht bei dem Landgericht München I in die Bayerische Justiz zurück. Im August 1997 wechselte er als Regierungsdirektor erneut in die Strafrechtsabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, wo er im Oktober 1999 zum Ministerialrat befördert wurde. Seit März 2002 war er als Richter am Oberlandesgericht Mitglied eines Zivilsenats und des Kartellsenats des Oberlandesgerichts München.

Am 2. Juli 2012 wurde Herr Dr. Kartzke zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seitdem war er Mitglied des vornehmlich für das Werkvertrags-, Handelsvertreter- und Zwangsvollstreckungsrecht zuständigen VII. Zivilsenats, dessen stellvertretender Vorsitzender er in der Zeit vom 10. März 2015 bis 31. Juli 2021 war. Für diesen Senat war er seit dem 10. März 2015 als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

In der zwölfjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Dr. Kartzke die Rechtsprechung des VII. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 28. Juni 2024

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