BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 66/2014 Mord im "Börek-Haus" in Berlin-Neukölln,
Verurteilung rechtskräftig
Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer schoss der Angeklagte der Schwester seiner ehemaligen Lebensgefährtin aus kurzer Entfernung von vorne in den Kopf, sodann letzterer in den Hinterkopf und noch weitere acht Mal in die linke Kopfseite. Während seine Lebensgefährtin noch am Tatort verstarb, erlag ihre Schwester am nächsten Tag ihren Verletzungen im Krankenhaus. Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die gegen das Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig. Beschluss vom 8. April 2014 5 StR 97/14 Landgericht Berlin Urteil vom 12. September 2013 (540) 234 Js 56/13 Ks (5/2013) Karlsruhe, den 22. April 2014
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