BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 15/2021 Verhandlungstermin am 26. Februar 2021, 9.45 Uhr
in Sachen V ZR 33/19 (Ersatz "fiktiver"
Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?)
Der V. Zivilsenat setzt die mündliche Verhandlung in dieser Sache fort, nachdem der VII. Zivilsenat die an ihn gerichtete Anfrage (Beschluss vom 13. März 2020, V ZR 33/19, veröffentlicht auf der Homepage unter "Entscheidungen") beantwortet hat (Beschluss vom 8. Oktober 2020 - VII ARZ 1/20, ebenfalls veröffentlicht auf der Homepage unter "Entscheidungen"). Siehe hierzu auch Pressemitteilungen Nr. 155/19 und Nr. 30/20. Karlsruhe, den 22. Januar 2021
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