BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 19/2013 Verhandlungstermin betreffend eine Änderungskündigung zur Erhöhung des Kontoführungsentgelts aufgehoben
XI ZR 85/12 LG Halle - Urteil vom 19. Mai 2011 - 6 O 1226/10 OLG Naumburg - Urteil vom 31. Januar 2012 - 9 U 128/11 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Pressemitteilung Nr. 18/2013 für den 5. Februar 2013 angekündigten Verhandlungstermin in der Sache XI ZR 85/12 zur Frage der Wirksamkeit einer auf die Erhöhung des Kontoführungsentgelts gerichteten Änderungskündigung aufgehoben, weil die beklagte Sparkasse ihre Revision zurückgenommen hat. Damit ist das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Naumburg, wonach die streitgegenständlichen Kündigungen unwirksam und derartige Änderungskündigungen zu unterlassen sind, rechtskräftig. Karlsruhe, den 31. Januar 2013
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