Bundesgerichtshof
Nr. 64/2000
Urteil des Landgerichts Mannheim im Prozeß um Raubmord an Die beiden aus Ungarn stammenden Angeklagten überfielen am 25. Oktober 1998 in Weinheim einen damals 45 Jahre alten Oberstudienrat, der sich nebenberuflich auch als Taxifahrer betätigte. Einer der Angeklagten stach mit einem Messer vom Rücksitz des Taxis aus mit mindestens 20 Stichen gezielt auf Hals- und Oberkörperbereich des sich zunächst heftig zur Wehr setzenden Opfers ein. Der andere Angeklagte hielt dieses vom Beifahrersitz aus fest, schlug mit einer Shampoo-Flasche auf es ein und äußerte auf ungarisch: "Verrecke doch endlich". Das Opfer verstarb. Die Angeklagten flüchteten in dessen Taxi und legten die Leiche in der Nähe eines Autobahnparkplatzes bei Ladenburg ab. Sie wurden noch in der Tatnacht an der deutsch-schweizerischen Grenze festgenommen. Das Landgericht Mannheim hat die Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten durch Beschluß vom 10. August 2000 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Beschluß vom 10. August 2000 - 1 StR 290/00 Karlsruhe, den 5. September 2000 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-422 Telefax (0721) 159-831 |
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