Bundesgerichtshof
Nr. 78/2000
Urteil im "Pinnow See-Mordprozeß" rechtskräftig
Das Landgericht Cottbus hat den 46-jährigen Angeklagten nach einer mehr als zwei Jahre dauernden Hauptverhandlung wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte im Juli 1995 ein 12-jähriges Mädchen am Pinnow See in ein Waldstück gezerrt, um mit ihm gewaltsam den Geschlechtsverkehr auszuüben. Nachdem er durch Spaziergänger gestört worden war, hatte er das Mädchen aus Angst vor Entdeckung getötet. Der Angeklagte hatte zunächst im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt, dieses aber später widerrufen. Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die Revision des Angeklagten durch Beschluß vom 23. Oktober 2000 nach § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Cottbus rechtskräftig. Beschluß vom 23. Oktober 2000 - 5 StR 377/00 Karlsruhe, den 30. Oktober 2000 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-422 Telefax (0721) 159-831 |
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