Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 154/2022

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Grupp im Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dietmar Grupp wird mit Ablauf des 31. Oktober 2022 in den Ruhestand treten.

Herr Grupp wurde am 13. Dezember 1956 in Ellwangen geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Februar 1985 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Während der Proberichterzeit war er zunächst bei dem Verwaltungsgericht Stuttgart tätig und im Anschluss hieran bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Ellwangen, den Amtsgerichten Heidenheim und Neresheim sowie der Staatsanwaltschaft Ellwangen. Bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen wurde er im März 1988 zum Staatsanwalt ernannt. Im Januar 1989 wechselte Herr Grupp als Richter am Landgericht an das Landgericht Ellwangen. Von dort wurde er in der Zeit von März 1994 bis Februar 1997 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und hieran anschließend bis November 1997 an das Oberlandesgericht Stuttgart. Danach kehrte er an das Landgericht Ellwangen zurück, wo er im Januar 1998 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert wurde.

Am 1. September 2008 wurde Herr Grupp zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehört seither dem IX. Zivilsenat an, der im Wesentlichen zuständig ist für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie für Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater. Im November 2016 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des IX. Zivilsenats bestellt und gleichzeitig für diesen Senat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 2. Juli 2020 wurde ihm der Vorsitz des IX. Zivilsenats übertragen. Gleichzeitig übernahm er auch den stellvertretenden Vorsitz im Senat für Anwaltssachen, dem er bereits seit dem Jahr 2011 als Vertreter der beisitzenden Mitglieder des Bundesgerichtshofs angehört hatte, sowie den Vorsitz im Senat für Patentanwaltssachen. Für den Senat für Anwaltssachen wurde er als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Während seiner über vierzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Grupp vor allem die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 31. Oktober 2022

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