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Pressemitteilungen » Suchergebnis » Pressemitteilung Nr. 64/24 vom 19.3.2024

Siehe auch:  Urteil des 3. Strafsenats vom 30.3.2021 - 3 StR 474/19 -, Urteil des 3. Strafsenats vom 19.3.2024 - 3 StR 474/19 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 64/2024

Urteil wegen der Ausfuhr von Waffen nach Mexiko

nun insgesamt rechtskräftig

Urteil vom 19. März 2024 – 3 StR 474/19

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Einziehungsbeteiligten gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgarts in dem noch verbliebenen Umfang verworfen. Das Landgericht hatte gegen die Einziehungsbeteiligte die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 3.730.044 € angeordnet. Über einen wesentlichen Teil dieser Einziehungsentscheidung hatte der Bundesgerichtshof ebenso wie über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten bereits mit Urteil vom 30. März 2021 entschieden (s. Pressemitteilung Nr. 69/2021). Lediglich die Entscheidung über die Revision der Einziehungsbeteiligten gegen die Einziehung des Wertes aus einer Tat erlangter 690.699 € hatte er mit Blick auf eine verfahrensrechtliche Frage vorbehalten. Nachdem der Große Senat für Strafsachen diese Frage beantwortet hat (s. Beschluss vom 23. Mai 2023 – GSSt 1/23), hat der 3. Strafsenat die Revision der Einziehungsbeteiligten nunmehr auch im Übrigen verworfen.

Das Urteil des Landgerichts ist damit jetzt insgesamt rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Stuttgart – Urteil vom 21. Februar 2019 – 13 KLs 143 Js 38100/10

Karlsruhe, den 19. März 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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