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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 220/24 vom 20.11.2024

Siehe auch:  Beschluss des 1. Strafsenats vom 12.11.2024 - 1 StR 409/24 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 220/2024

Verurteilung wegen Mordes und versuchten

Mordes in Freiburg rechtskräftig

Beschluss vom 12. November 2024 – 1 StR 409/24

Das Landgericht hat die 25-jährige Angeklagte wegen der Tötung ihres Vaters und der versuchten Tötung ihrer Mutter aus Heimtücke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der mitangeklagte 24-jährige Bekannte der Tochter wurde wegen dieser gemeinsamen Tat ebenfalls zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verschafften sich die beiden Angeklagten in den Morgenstunden des 18. Juli 2023 mit dem Schlüssel der Angeklagten Zutritt zur Wohnung der Eltern. Entsprechend der zuvor getroffenen Absprache attackierte der Angeklagte mit einem Messer im Flur den 67-jährigen Vater, während die Angeklagte mit einem Beil auf dessen Kopf einschlug. Der von diesem Angriff überraschte und deshalb zur wirksamen Gegenwehr nicht fähige Vater wurde durch mehrere Stiche und Schläge so erheblich verletzt, dass er nach kurzer Zeit auf Grund inneren Verblutens seinen schweren Verletzungen erlag.

Danach griffen die beiden Angeklagten die 64-jährige Mutter im elterlichen Schlafzimmer ebenfalls mit Stichen und Schlägen an und verletzten sie ganz erheblich. Nur auf Grund glücklicher Umstände und einer raschen intensivmedizinischen Behandlung konnte das Leben der Mutter gerettet werden.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revision der beiden Angeklagten daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Freiburg im Breisgau - Urteil vom 17. Mai 2024 - 15/23 1 Ks 200 Js 25240/23

Karlsruhe, den 20. November 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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