Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender
Apr.
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sep.
Okt.
Nov.
Dez.

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 175/18 vom 12.11.2018

 

Anfang der DokumentlisteDokumentlisteEnde der Dokumentliste

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 175/2018

Neue Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ulrich Franke und Rüdiger Pamp zu Vorsitzenden Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Franke ist 61 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1987 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Dort war er bis Februar 1998 - seit September 1990 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit - der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg zugewiesen. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er von März 1991 bis März 1995 an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof und sodann bis Februar 1998 an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. In dieser Zeit - am 3. Februar 1997 - erfolgte seine Beförderung zum Oberstaatsanwalt. Am 1. März 1998 wurde er unter Ernennung zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof an die Bundesanwaltschaft versetzt. Am 6. Januar 2005 wurde Herr
Dr. Franke zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Hier gehörte er zunächst bis Februar 2009 dem vornehmlich für das Versicherungs- und Erbrecht zuständigen
IV. Zivilsenat an. Seit März 2009 war er Mitglied, seit Mitte Dezember 2016 auch stellvertretender Vorsitzender des 4. Strafsenats, dem im Wesentlichen neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen in Spezialzuständigkeit diejenigen in Verkehrsstrafsachen zugewiesen sind. Für diesen Senat war er jeweils als ordentliches Mitglied seit Mai 2010 in den Großen Senat für Strafsachen und seit Dezember 2016 in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt; dem Gemeinsamen Senat gehörte er zuvor schon seit Juli 2010 als stellvertretendes Mitglied an.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Franke den Vorsitz im 2. Strafsenat übertragen, der im Wesentlichen für die Revisionen in allgemeinen Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln zuständig ist. Zugleich übernimmt Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer, der bislang den 2. Strafsenat geleitet hat, den Vorsitz in dem neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen vornehmlich für die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesgerichtshofs fallenden Staatsschutzstrafsachen sowie die Revisionen in Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zuständigen 3. Strafsenat, der infolge des Ruhestands von Vorsitzendem Richter am Bundesgerichtshof Becker mit Ablauf des Monats Oktober 2018 (vgl. Pressemittelung Nr. 173/2018) frei geworden war.

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Pamp ist 57 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Als Richter auf Probe war er dem Land- und Amtsgericht Bonn zugewiesen sowie als Juristischer Mitarbeiter in der Verwaltungsabteilung an das Oberlandesgericht Köln abgeordnet. Im Mai 1994 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Landgericht Bonn. Nach einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in der Zeit von Oktober 1998 bis September 2001 wechselte er an das Oberlandesgericht Köln, wo er im Februar 2002 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde. Er war Mitglied mehrerer Zivilsenate und zugleich Dezernent in der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts, zuletzt als Leiter des Dezernats für den richterlichen Dienst, Gerichtsorganisation und Fortbildung. Seit März 2009 leitete er als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht einen Zivilsenat. Am 6. September 2010 wurde Herr Pamp zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither war er Mitglied des XI. Zivilsenats, dem im Wesentlichen Verfahren aus den Gebieten des Bank-, Börsen- und Wertpapierrechts zugewiesen sind. Von Januar 2011 bis Mitte August 2013 gehörte er außerdem als nicht ständiger Beisitzer dem Dienstgericht des Bundes an und war seit Januar 2012 für das Dienstgericht als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Seit dem 15. August 2013 nahm Herr Pamp neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit zugleich die Aufgaben des Präsidialrichters des Bundesgerichtshofs wahr; darüber hinaus ist er hier seit dem 1. Dezember 2013 zur Ansprechperson für Korruptionsprävention bestellt.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Pamp den Vorsitz in dem im Wesentlichen für Rechtsstreitigkeiten aus dem Werkvertragsrecht, über die Vertragsverhältnisse der Handelsvertreter und über Franchiseverträge sowie für das Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere das Recht der Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen und Forderungen zuständigen VII. Zivilsenat übertragen.

Karlsruhe, den 12. November 2018

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht