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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 173/2017 Richterin am Bundesgerichtshof
Gabriele Schuster verstorben
Richterin am Bundesgerichtshof Gabriele Schuster ist am 30. Oktober 2017 kurz vor Vollendung ihres 61. Lebensjahres verstorben. Frau Schuster, gebürtig aus Pfaffenhofen/Ilm, trat nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung im November 1984 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Als Richterin auf Probe war sie zunächst bei dem Landgericht und sodann bei der Staatsanwaltschaft Landshut eingesetzt, wo sie am 19. März 1988 zur Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt wurde. Zwei Jahre später, am 1. März 1990, wechselte sie als Richterin am Landgericht an das Landgericht Landshut. Ab dem 1. September 1996 gehörte Frau Schuster - zunächst im Abordnungswege - dem Bundespatentgericht an, wo sie in der Folgezeit neben ihren richterlichen Aufgaben auch mit den Verwaltungsfunktionen der Ansprechpartnerin für Korruptionsvorsorge sowie der Gleichstellungsbeauftragten betraut war. Am 9. Juni 1997 erfolgte ihre Beförderung zur Richterin am Bundespatentgericht. Von August 2005 bis Juli 2007 war sie sodann als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Hieran anschließend setzte Frau Schuster ihre Tätigkeit am Bundespatentgericht fort und war dort Mitglied verschiedener Senate. Zuletzt leitete sie als Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht einen Nichtigkeitssenat. Am 6. September 2010 wurde Frau Schuster zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie gehörte zunächst bis Ende 2010 dem seinerzeit bestehenden und insbesondere für patentrechtliche Streitigkeiten zuständigen, vorübergehend eingerichteten Xa - Zivilsenat an. Ab Januar 2011 war sie Mitglied des vornehmlich mit Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen sowie Patentnichtigkeitssachen befassten und darüber hinaus für Personenbeförderungs- und Reisevertragsrecht, Schenkungs- und Vergaberecht zuständigen X. Zivilsenats. Seit Oktober 2013 war sie daneben stellvertretendes Mitglied des Senats für Patentanwaltssachen. Die Rechtsprechung namentlich des X. Zivilsenats hat Frau Schuster während ihrer Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof wesentlich mitgeprägt. Der Bundesgerichtshof verliert mit ihr eine verdienstvolle Richterin und liebenswürdige Kollegin. Karlsruhe, den 2. November 2017
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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