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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 133/17 vom 28.8.2017

Siehe auch:  Beschluss des 2. Strafsenats vom 15.8.2017 - 2 StR 222/17 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 133/2017

Urteil wegen Polizistenmordes in Herborn rechtskräftig

Beschluss vom 15. August 2017 – 2 StR 222/17

Das Landgericht Limburg an der Lahn hat den Angeklagten u.a. wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord sowie gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fuhr der Angeklagte am 24. Dezember 2015 in einem Regionalzug ohne Fahrschein. Nachdem der Zugbegleiter eine Polizeistreife hinzugerufen hatte, tötete der Angeklagte einen Polizeibeamten mit mehreren Messerstichen und verletzte dessen Kollegen schwer; er handelte dabei aus Hass auf Polizeibeamte.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten durch Beschluss vom 15. August 2017 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Limburg (Lahn) 2 Js 59526/15 – 2 Ks

Karlsruhe, den 28. August 2017

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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