Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender
Apr.
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sep.
Okt.
Nov.
Dez.

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 123/22 vom 15.8.2022

Siehe auch:  Beschluss des 4. Strafsenats vom 3.8.2022 - 4 StR 243/22 -

Anfang der DokumentlisteDokumentlisteEnde der Dokumentliste

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 123/2022

Verurteilung zu lebenslanger Haftstrafe wegen

tödlicher Schüsse auf Bruder und Mutter in

Bad Salzuflen rechtskräftig

Beschluss vom 3. August 2022 – 4 StR 243/22

Das Landgericht Detmold hat den Angeklagten wegen Tötungsdelikten zum Nachteil seines Bruders und seiner Mutter zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen tötete der Angeklagte seinen älteren Bruder und im Anschluss hieran seine Mutter im September 2021 auf einem Hofanwesen in Bad Salzuflen, indem er beiden jeweils einen Genickschuss versetzte. In Bezug auf den Bruder, der dem Angeklagten nach einem Streitgespräch im Bett liegend bei der Schussabgabe den Rücken zuwandte, bejahte das Schwurgericht das Mordmerkmal der Heimtücke und damit die Strafbarkeit wegen Mordes (§ 211 StGB). Wegen der Tötung der Mutter erkannte das Landgericht auf Totschlag (§ 212 StGB).

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die mit der Sachrüge begründete Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Detmold – Urteil vom 21. März 2022 – 21 Ks-31 Js 634/21-7/21

Karlsruhe, den 15. August 2022

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht