Der Bundesgerichtshof |
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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 107/2007 Verurteilung des Entführers und Vergewaltigers einer 13-jährigen Schülerin aus Dresden bestätigt
Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten wegen Geiselnahme in Tateinheit mit zahlreichen Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes, zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss verworfen. Nach den Feststellungen des Landgerichts fing der Angeklagte im Januar 2006 ein dreizehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg ab, zerrte es in sein hierfür präpariertes Auto und schleppte es in einer Sperrholzkiste in seine Wohnung. Dort bedrohte er das Kind mit dem Tode und zwang es während seiner fünfwöchigen Gefangenschaft zu zahlreichen sexuellen Handlungen mit teilweise massivster Intensität und außergewöhnlich perversen Praktiken. Während der Angeklagte die Wohnung jeweils nur für kurze Zeit verließ, sperrte er das Mädchen erneut in die Sperrholzkiste und fesselte es dort. Das Landgericht hat den geständigen und einschlägig vorbestraften Angeklagten mit sachverständiger Beratung für uneingeschränkt schuldfähig erachtet. Die vom Landgericht festgesetzte Höchststrafe ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs trotz schuldmindernder Faktoren im Blick auf die außergewöhnlich große Schuld des Angeklagten als angemessene Sanktion nicht in Frage zu stellen, da er der 13-jährigen Nebenklägerin als seiner "Sexsklavin" fünf Wochen lang schwerstes Leid zugefügt hat. Beschluss vom 17. Juli 2007 – 5 StR 172/07 LG Dresden – Urteil vom 14. Dezember 2006 – 2 KLs 612 Js 8249/06 Karlsruhe, den 23. Juli 2007
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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