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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 89/20 vom 7.7.2020

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 89/2020

Richter am Bundesgerichtshof

Cierniak im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Jürgen Cierniak wird mit Ablauf des 7. Juli 2020 in den Ruhestand treten.

Herr Cierniak wurde am 12. April 1956 in Moers geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im April 1985 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft Mainz, dem Landgericht Mainz, im Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz sowie bei den Amtsgerichten Alzey und Worms wurde er im März 1990 bei dem Amtsgericht Worms zum Richter am Amtsgericht ernannt. Im Mai 1991 wechselte er als Regierungsdirektor in das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, wohin er bereits seit April 1990 abgeordnet war. Von dort wurde er von Januar 1998 bis Dezember 2000 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Laufe dieser Abordnung wurde Herr Cierniak im Mai 1998 zum Ministerialrat befördert. Mit seiner Rückkehr in den Landesdienst im Januar 2001 wechselte er als Richter am Oberlandesgericht am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken wieder in den Richterdienst.

Am 10. Dezember 2003 wurde Herr Cierniak zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und zunächst bis Ende März 2008 dem im Wesentlichen für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständigen IX. Zivilsenat zugewiesen. Von April 2008 bis März 2010 war er Mitglied des für Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Frankfurt am Main, Jena, Koblenz und Köln zuständigen 2. Strafsenats, bevor er im April 2010 in den 4. Strafsenat wechselte, dem neben allgemeinen Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Hamm und Zweibrücken insbesondere die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zugewiesen sind. Von Januar 2012 bis Mitte Juli 2013 war Herr Cierniak daneben für Klagen nach § 201 GVG auch Mitglied des III. Zivilsenats. Als stellvertretendes Mitglied vertrat er zudem zunächst den 2. Strafsenat und später den 4. Strafsenat im Großen Senat für Strafsachen.

Während seiner gut sechzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Cierniak vor allem die Rechtsprechung des 4. Strafsenat maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 7. Juli 2020

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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