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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 47/23 vom 8.3.2023

Siehe auch:  Beschluss des 4. Strafsenats vom 28.2.2023 - 4 StR 28/23 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 47/2023

Urteil des Landgerichts Bremen wegen versuchten Mordes

zum Nachteil eines Taxifahrers rechtskräftig

Beschluss vom 28. Februar 2023 – 4 StR 28/23

Das Landgericht Bremen hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und Führerscheinmaßnahmen angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts griff der Angeklagte im Januar 2022 als Fahrgast seinen Taxifahrer unerwartet mit einem Messer an und fügte ihm mit Tötungsvorsatz eine tiefe Schnittverletzung am Hals sowie mehrere Stichverletzungen in den Brustkorb zu. Anschließend floh der Angeklagte mit dem Taxi, verursachte auf der Flucht einen Verkehrsunfall und entfernte sich zu Fuß von der Unfallstelle. Das Tatopfer überlebte den Messerangriff schwer verletzt und musste notoperiert werden.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Bremen ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Bremen - Urteil vom 9. September 2022 – 21 Ks 250 Js 6629/22

Karlsruhe, den 8. März 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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