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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 45/12 vom 11.4.2012

Siehe auch:  Beschluss des 3. Strafsenats vom 27.3.2012 - 3 StR 38/12 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 45/2012

Urteil im Mordfall Mirco rechtskräftig

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 29. September 2011, durch das dieser wegen Mordes und anderer Straftaten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt worden ist, als unbegründet verworfen.

Der 46jährige Angeklagte bemächtigte sich am Abend des 3. September 2010 auf offener Straße des damals 10jährigen Mirco, entführte ihn in ein Waldstück, wo er auf der Ladefläche seines Kombis an dem entkleideten Kind sexualbezogene Handlungen ausführte; wie von vornherein geplant, erdrosselte er den Jungen sodann mit einer Schnur, um die Aufdeckung seiner vorherigen Taten zu verhindern.

Das angefochtene Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 38/12

Landgericht Krefeld, Urteil vom 29. September 2011 - 22 KS - 8 Js 596/10 - 12/11

Karlsruhe, den 11. April 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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