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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 34/20 vom 6.4.2020

Siehe auch:  Urteil des 4. Strafsenats vom 18.6.2020 - 4 StR 482/19 -, Beschluss des 4. Strafsenats vom 13.8.2020 - 4 StR 482/19 -, Beschluss des 4. Strafsenats vom 30.4.2020 - 4 StR 482/19 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 34/2020

Hauptverhandlung in Sachen 4 StR 482/19 ("Berliner Raser-Fall") am 23. April 2020: Hinweise für interessierte

Bürgerinnen und Bürger

Für den Verhandlungstermin am 23. April 2020, 9.30 Uhr, Karlsruhe, Herrenstraße 45a, Sitzungssaal E101 (siehe Pressemitteilung Nr. 24/2020) gelten folgende Hinweise:

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich oder per E-Mail frühestens ab 7. April 2020, 10.00 Uhr an

Frau Lemke-Hillenbrand

Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe

E-Mail: besucherdienst@bgh.bund.de

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon oder E-Mail) anzugeben. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesgerichtshofs unter Datenschutz.

Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden.

Bitte beachten Sie:

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) ist die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze für Bürgerinnen und Bürger auf ein Minimum beschränkt. Wägen Sie bitte die Notwendigkeit eines Besuches der Verhandlung sorgsam ab.

Aufgrund einer Anordnung der Präsidentin in Ausübung ihres Hausrechts dürfen folgende Personen das Gelände des Bundesgerichtshofs nicht betreten:

Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Personen, die sich in den (dem Sitzungstag) vorhergehenden 14 Tagen in einem Corona-Risikogebiet nach der aktuellen Definition des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben.

Personen, die in den (dem Sitzungstag) vorhergehenden 14 Tagen persönlichen Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person hatten.

Karlsruhe, den 6. April 2020

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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