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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 29/2012 Bundesgerichtshof verwirft Haftbeschwerde
von Beate Zschäpe
Der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die von Beate Zschäpe gegen ihre Inhaftnahme erhobene Beschwerde verworfen. Frau Zschäpe hatte sich gegen den vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 13. November 2011 erlassenen Haftbefehl wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung und der besonders schweren Brandstiftung gewandt. Ihre Einwendungen hat der 3. Strafsenat nunmehr für unbegründet erachtet. Wie der Ermittlungsrichter hält er Frau Zschäpe für dringend verdächtig, im Jahre 1998 zusammen mit den zwischenzeitlich verstorbenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die rechtsterroristische Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" gegründet und ihr bis zum Tod von Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 angehört zu haben. Darüber hinaus besteht der dringende Verdacht, dass sie zur Vernichtung von Beweismitteln an diesem Tage die von der Gruppierung genutzte Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt hat. Dem "Nationalsozialistischen Untergrund" sind nach derzeitigem Ermittlungsstand unter anderem neun Morde an Gewerbetreibenden türkischer und griechischer Herkunft in mehreren deutschen Städten zwischen 2000 und 2006 sowie der Mord an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 in Heilbronn zuzurechnen. StB 1/12 – Beschluss vom 28. Februar 2012 Karlsruhe, den 29. Februar 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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