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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 18/20 vom 17.2.2020

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 18/2020

Zwei neue Richterinnen und vier neue Richter

am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Jörn Fritsche, Richter am Oberlandesgericht Mario von Häfen, Vorsitzende Richterin am Landgericht Mechthild Reichsgräfin von Schmettau, Richterin am Oberlandesgericht Kati Resch, Leitenden Oberstaatsanwalt Jens Rommel sowie Leitenden Ministerialrat Dr. Andreas Sturm zu Richterinnen bzw. zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Fritsche ist 55 Jahre alt. Nach einer Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt und nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1999 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Göttingen, dem Amtsgericht Hannover und der Staatsanwaltschaft Hannover eingesetzt. Am Landgericht Hannover wurde er im Dezember 2002 zum Richter am Landgericht ernannt. Von April 2008 bis April 2011 war Herr Fritsche als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Von Februar bis April 2012 folgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Celle, wo er im April 2012 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde.

Richter am Bundesgerichtshof von Häfen ist 51 Jahre alt. Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im Jahr 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Dort wurde er in der Proberichterzeit bei dem Landgericht Aurich, dem Amtsgericht Oldenburg, dem Amtsgericht Vechta, der Staatsanwaltschat Oldenburg, dem Amtsgericht Delmenhorst und zuletzt bei dem Landgericht Oldenburg eingesetzt. Bei dem Landgericht Oldenburg wurde er im Februar 2004 zum Richter am Landgericht ernannt. Von Mai bis November 2009 war Herr von Häfen an das Oberlandesgericht Oldenburg abgeordnet. Eine weitere Abordnung schloss sich von März 2012 bis Januar 2014 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht an. Im Laufe dieser Abordnung wurde er im Dezember 2013 zum Richter am Oberlandesgericht befördert.

Richterin am Bundesgerichtshof Reichsgräfin von Schmettau ist 54 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 1993 in den höheren Justizdienst des Landes Thüringen ein. Dort war sie zunächst für kurze Zeit noch bei dem Kreisgericht Erfurt-Stadt und dann bei dem Landgericht Erfurt tätig, wo sie im Januar 1997 zur Richterin am Landgericht ernannt wurde. Von dort war sie von Oktober 1998 bis Februar 1999 an das Amtsgericht Arnstadt und von Januar bis Dezember 2011 an das Thüringer Oberlandesgericht abgeordnet. Hieran schloss sich eine weitere Abordnung von Januar bis September 2012 an das Amtsgericht Sömmerda an. Im Mai 2013 wurde Frau Reichsgräfin von Schmettau zur Richterin am Oberlandesgericht befördert und war bis März 2016 bei dem Thüringer Oberlandesgericht tätig. Im April 2016 wurde sie an das Landgericht Erfurt versetzt, wo sie als Vorsitzende Richterin am Landgericht verschiedene Strafkammern leitete.

Richterin am Bundesgerichtshof Resch ist 52 Jahre alt. Nach der Beendigung ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 1998 in den höheren Justizdienst des Landes Thüringen ein. In der Proberichterzeit war sie bei dem Landgericht Erfurt, dem Amtsgericht Gera und dem Landgericht Gera eingesetzt. Bei dem Landgericht Gera wurde sie im Juli 2002 zur Richterin am Landgericht ernannt. Von September 2013 bis Dezember 2014 war Frau Resch an das Thüringer Oberlandesgericht abgeordnet. Im Juli 2016 wurde sie dort zur Richterin am Oberlandesgericht befördert.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn von Häfen und Frau Resch dem vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen für den Bezirk des Kammergerichts sowie für die Bezirke der Oberlandesgerichte Bremen, Dresden, Hamburg, Saarbrücken und Schleswig zuständigen 5. (Leipziger) Strafsenat zugewiesen. Herrn Fritsche und Frau Reichsgräfin von Schmettau hat das Präsidium des Bundesgerichtshofs dem zum 15. Februar 2020 neu gebildeten 6. (Leipziger) Strafsenat zugewiesen, der für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Bamberg, Brandenburg, Braunschweig, Celle, Naumburg, Nürnberg und Rostock zuständig ist.

Richter am Bundesgerichtshof Rommel ist 47 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 2003 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. In der Proberichterzeit war er bei dem Amtsgericht Biberach, dem Amtsgericht Riedlingen und der Staatsanwaltschaft Ravensburg eingesetzt. Von November 2004 bis November 2007 war er an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet. Im Laufe dieser Abordnung wurde er im September 2005 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Staatsanwalt ernannt. Von Dezember 2007 bis Mai 2010 schoss sich eine weitere Abordnung an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an, in deren Verlauf Herrn Rommel im Mai 2009 das Amt eines Staatsanwalts als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg übertragen wurde. Im Anschluss hieran war er von Juni 2010 bis Dezember 2012 im Abordnungswege bei der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel tätig. Im Verlauf dieser Abordnung wurde er im November 2010 zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart befördert. Nach seiner Rückkehr aus Brüssel war er wieder bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg tätig, wo ihm im Juni 2014 das Amt eines Oberstaatsanwalts als ständiger Vertreter des Behördenleiters übertragen wurde. Seit Oktober 2015 leitete er - wiederum im Wege der Abordnung - die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Seine Beförderung zum Leitenden Oberstaatsanwalt erfolgte im November 2015.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Rommel dem vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken sowie die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenat zugewiesen und ihm zudem stellvertretend die Aufgaben eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof übertragen.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Sturm ist 47 Jahre alt. Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung und einer dreijährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im Jahr 2007 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Dort war er zunächst bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingesetzt. Von September 2008 bis Dezember 2009 war er an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet und im Anschluss von Januar 2010 bis Dezember 2012 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Im Laufe dieser Abordnung wurde er im Februar 2011 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zum Staatsanwalt ernannt. Nach seiner Rückkehr in die Landesjustiz war er als Richter kraft Auftrags ein Jahr bei dem Amtsgericht Königstein tätig. Im Januar 2014 wechselte Herr Dr. Sturm an das Landgericht Frankfurt am Main, wo er zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Im April 2016 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert und erneut an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet. Dort wurde er im Oktober 2016 zum Ministerialrat und im Oktober 2017 zum Leitenden Ministerialrat ernannt.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Sturm vornehmlich die Aufgaben eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof übertragen und ihn zudem dem 4. Strafsenat zugewiesen, der vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken sowie die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständig ist.

Karlsruhe, den 17. Februar 2020

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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