BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 150/2020 Richter am Bundesgerichtshof Lehmann im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Martin Lehmann wird mit Ablauf des 30. November 2020 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Herr Lehmann wurde am 13. Februar 1955 in Minden (Westfalen) geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im August 1980 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Dort war er zunächst am Landgericht Bielefeld, am Amtsgericht Gütersloh und am Amtsgericht Paderborn tätig bevor er an das Landgericht Paderborn wechselte, wo er im Dezember 1983 als Richter am Landgericht ernannt wurde. Am Oberlandesgericht Hamm wurde er im Dezember 1991 zum Richter am Oberlandesgericht und im Juni 2008 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht befördert. Am 1. April 2010 wurde Herr Lehmann zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehört seither dem für das Versicherungs- und Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat an. Während seiner über zehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Lehmann die Rechtsprechung des IV. Zivilsenats maßgeblich geprägt. Karlsruhe, den 30. November 2020
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