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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen vom 28. Februar 2023 » Pressemitteilung Nr. 40/23 vom 28.2.2023

Siehe auch:  Beschluss des 6. Strafsenats vom 22.2.2023 - 6 StR 499/22 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 40/2023

Urteil des Landgerichts Göttingen wegen

Mordes rechtskräftig

Beschluss vom 22. Februar 2023 – 6 StR 499/22

Das Landgericht Göttingen hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fasste der Angeklagte im August 2021 den Entschluss, seine frühere Lebensgefährtin zu töten, weil sie trotz seiner Bemühungen an der Trennung festhalten wollte. Unter einem Vorwand gelangte er in ihre Wohnung und erwürgte das arg- und deshalb wehrlose Opfer.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Göttingen ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Göttingen - Urteil vom 29. Juni 2022 – 6 Ks 2/22

Vorschriften aus dem StGB:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 28. Februar 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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