Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 25/2023

Zwei neue Vorsitzende Richter

am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richter am Bundesgerichtshof Hartmut Guhling und Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer zu Vorsitzenden Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Guhling ist 54 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1996 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Dort war er bei dem Amtsgericht Kronach, bei der Staatsanwaltschaft Coburg und bei dem Landgericht Coburg tätig. In der Zeit von August 2003 bis August 2004 war Herr Guhling als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof und hieran anschließend bis Dezember 2006 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im September 2009 wurde er bei dem Oberlandesgericht Bamberg zum Richter am Oberlandesgericht ernannt.

Seit dem 1. August 2013 ist Herr Guhling Richter am Bundesgerichtshof. Seither ist er Mitglied des im Wesentlichen für das Familienrecht, das Betreuungsrecht und das gewerbliche Mietrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab dem 1. Juni 2020 war er der stellvertretende Vorsitzende dieses Senats. Zudem gehörte er seit dem 1. September 2014 dem Dienstgericht des Bundes als Vertreter der ständigen Beisitzer an. Seit dem 15. Juli 2018 ist er Mitglied des Präsidialrats des Bundesgerichtshofs.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Guhling den Vorsitz des
XII. Zivilsenats übertragen.

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schoppmeyer ist 56 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1995 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Dort war er bei der Staatsanwaltschaft Konstanz, bei dem Amtsgericht Singen und bei dem Landgericht Konstanz tätig. In der Zeit von Mitte September 1997 bis Mai 2001 war er an das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg und in der Zeit von Juni 2001 bis Oktober 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Nach einer weiteren Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe wurde Herr Prof. Dr. Schoppmeyer im Februar 2006 bei dem Landgericht Karlsruhe zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt. Im März 2007 wechselte er als Richter am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht Karlsruhe, bevor er im Januar 2012 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Offenburg ernannt wurde.

Seit dem 19. November 2014 ist Herr Prof. Dr. Schoppmeyer Richter am Bundesgerichtshof. Zunächst war er bis Ende September 2015 Mitglied des IV. Zivilsenats, dem insbesondere das Versicherungsvertragsrecht und das Erbrecht zugewiesen sind. Seit dem 1. Oktober 2015 ist er Mitglied des im Wesentlichen für das Insolvenzrecht, Teile des Zwangsvollstreckungs- und Zwangsverwaltungsrechts sowie das anwaltliche Haftungsrecht zuständigen IX. Zivilsenats. Seit dem 2. Juli 2020 war er der stellvertretende Vorsitzende dieses Senats. In den Jahren 2019 bis 2021 war Herr Prof. Dr. Schoppmeyer zudem Mitglied des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs und von September 2019 bis März 2021 zudem Mitglied des XIII. Zivilsenats, der im Wesentlichen für das Vergaberecht und Streitigkeiten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie für Rechtsbeschwerden nach § 70 FamFG in Freiheitsentziehungssachen zuständig ist. Seit dem 1. Januar 2021 ist er zudem Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs und seit dem 15. Juli 2022 Mitglied des Präsidialrats des Bundesgerichtshofs.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Prof. Dr. Schoppmeyer den Vorsitz des IX. Zivilsenats und in dem für berufsrechtliche Angelegenheiten der Patentanwälte zuständigen Senat für Patentanwaltssachen übertragen. Weiter hat es ihn zum stellvertretenden Vorsitzenden des Senats für Anwaltssachen bestellt, der über das Berufsrecht der Rechtsanwälte befindet.

Karlsruhe, den 9. Februar 2023

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