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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juli 2022 » Pressemitteilung Nr. 103/22 vom 1.7.2022

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 103/2022

Neue Richterin am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Stephanie Munk zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Munk ist 46 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer eineinhalbjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin trat sie im August 2005 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei den Staatsanwaltschaften Hannover und Lüneburg (Zweigstelle Celle) sowie bei dem Landgericht Hannover eingesetzt. Bei dem Landgericht Hannover wurde sie zu Beginn des Jahres 2009 zur Richterin am Landgericht ernannt. Von dort war Frau Munk in der Zeit von Oktober 2011 bis September 2014 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Von August 2016 bis Dezember 2018 schloss sich eine weitere Abordnung an das Niedersächsische Justizministerium an. Im Laufe dieser Abordnung wurde sie im Januar 2017 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Seit Januar 2019 war sie bei dem Oberlandesgericht Celle tätig.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Munk dem 1. Strafsenat zugewiesen, der neben allgemeinen Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte München, Stuttgart und Karlsruhe insbesondere für die Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen zuständig ist.

Karlsruhe, den 1. Juli 2022

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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