Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 7/1999

 

Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Horst Hagen

im Ruhestand

Am 31. Januar 1999 wird der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs und langjährige Vorsitzende des V. Zivilsenats, Herr Prof. Dr. Horst Hagen, nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Die offizielle Verabschiedung soll am 01. März 1999 stattfinden

Mit Herrn Prof. Dr. Hagen scheidet beim Bundesgerichtshof eine herausragende Richterpersönlichkeit aus, die weit über das Gericht hinaus im In- und Ausland hohe persönliche und fachliche Wertschätzung genießt.

Herr Prof. Dr. Hagen, der verheiratet ist und drei Kinder hat, wurde am 05. Januar 1934 in Oppeln geboren. Nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat er im September 1961 in den Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein. 1965 wurde er in Kiel zum Landgerichtsrat ernannt. Von Februar 1966 bis März 1973 war Herr Prof. Dr. Hagen als wissenschaftlicher Assistent an die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Kiel abgeordnet, wo er sich 1970 mit einer noch heute viel beachteten Arbeit über "Die Drittschadensliquidation im Wandel der Rechtsdogmatik" habilitierte. Im selben Jahr wurde ihm die venia legendi für das Gebiet des Bürgerlichen Rechts und des Zivilprozeßrechts verliehen. Von 1970 bis 1972 nahm Herr Prof. Dr. Hagen Lehrstuhlvertretungen an verschiedenen Unversitäten wahr, ehe er zum 01. April 1973 als Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig wieder in den richterlichen Dienst zurückkehrte. 1974 verlieh die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Kiel Herrn Prof. Dr. Hagen den Titel eines außerplanmäßigen Professors.

1975 wurde Herr Prof. Dr. Hagen zum Bundesrichter gewählt und dem unter anderem für das Grundstücksrecht zuständigen V. Zivilsenat zugeteilt, dem er seit seiner Ernennung im August 1975 bis zum heutigen Tage ununterbrochen, davon seit Mai 1988 nunmehr bereits zehn Jahre lang als Vorsitzender, angehört. Daneben ist Herr Prof. Dr. Hagen seit 1977 Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen und seit 1984 Mitglied, seit 1988 als Vorsitzender, des Senats für Landwirtschaftssachen. Von 1979 bis 1985 gehörte er zudem dem Senat für Anwaltssachen an. In seiner Funktion als Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen ist Herr Prof. Dr. Hagen darüber hinaus seit 1987 in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Seit 1989 gehört er dem Präsidium des Bundesgerichtshof an, 1990 wurde er erstmals zum Mitglied des Präsidialrats gewählt. Ende 1994 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes ernannt.

Herr Prof. Dr. Hagen hat die Rechtsprechung des V. Zivilsenats durch seine langjährige Tätigkeit in maßgeblicher Weise beeinflußt und geprägt. Unter seinem Vorsitz ergingen zahlreiche Grundsatzentscheidungen zum Grundstücks- und Nachbarrecht, die in ihrer Bedeutung weit über den konkret verhandelten Fall hinausausstrahlen. Das gilt umso mehr, als sich der V. Zivilsenat gerade in den letzten Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung auch intensiv mit den wirtschaftlich besonders bedeutsamen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Eigentums- und Vermögensordnung der früheren DDR zu befassen hatte. Gerade auf diesem Sektor hat der V. Zivilsenat unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Hagen die Rechtsentwicklung in herausragender Weise mitbestimmt.

Daneben ist Herr Prof. Dr. Hagen literarisch in vielfältiger Weise hervorgetreten. Aus seiner Feder stammen nicht nur zahlreiche Abhandlungen zu aktuellen Einzelfragen, sondern auch Teile der sachlichrechtlichen Kommentierung in dem Kommentar von Erman zum Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie mehrere (allein oder mit anderen gemeinsam verfaßte) Monographien zum Grundstückskauf und zu den Grundstücksrückübertragungen in den neuen Bundesländern. Die außergewöhnliche Anerkennung, die Herr Prof. Dr. Hagen in der Fachöffentlichkeit gefunden hat, kommt auch darin zum Ausdruck , daß ihn das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 1988 in den Arbeitskreis "Bauliches Nachbarrecht" berufen hat. Verdienste erworben hat sich Herr Prof. Dr. Hagen schließlich als langjähriger Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender der Juristischen Studiengesellschaft, die mit ihren Vortragsveranstaltungen und wissenschaftlichen Kontakten über Karlsruhe hinaus bekannt und anerkannt ist.

Karlsruhe, den 29. Januar 1999

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