Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 111/2020

Zwei neue Richterinnen und ein neuer Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Julia Ettl, Richter am Oberlandesgericht Dr. Hans-Joachim Lutz und Richterin am Oberlandesgericht Dr. Dorrit Selbmann zu Richterinnen bzw. zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Ettl ist 44 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 2002 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei dem Amtsgericht Regensburg und der Staatsanwaltschaft Regensburg eingesetzt. Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg wurde sie im Juli 2005 zur Staatsanwältin ernannt und zugleich bis Juli 2007 an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Mit ihrer Rückkehr nach Bayern wurde sie im August 2007 als Richterin am Landgericht an das Landgericht Regensburg versetzt, von wo sie von September 2010 bis Dezember 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet wurde. Während dieser Abordnungszeit hospitierte Frau Ettl im Oktober 2012 bei dem Gerichtshof der Europäischen Union. Von Januar 2014 bis September 2014 war sie am Landgericht Nürnberg-Fürth tätig, bevor sie im Oktober 2014 an das Oberlandesgericht Nürnberg abgeordnet wurde. Dort wurde sie im April 2016 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Ettl dem vornehmlich für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenat zugewiesen.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Lutz ist 51 Jahre alt. Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung und einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung für Juristen trat er im Jahr 1996 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. In der Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth tätig, von wo er von Januar 1999 bis Dezember 2001 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof abgeordnet wurde. Zu Beginn der Abordnung - im Februar 1999 - wurde er zum Staatsanwalt ernannt. Mit seiner Rückkehr nach Bayern im Januar 2002 wurde er als Richter am Landgericht an das Landgericht Würzburg versetzt. Im Juni 2006 wechselte Herr Dr. Lutz wieder in den staatsanwaltschaftlichen Dienst, zunächst bis Mitte Juni 2011 als Staatsanwalt als Gruppenleiter an die Staatsanwaltschaft München I und im Anschluss hieran nach Beförderung zum Oberstaatsanwalt im Juni 2011 an die Generalstaatsanwaltschaft München. Von dort war er in der Zeit von April 2012 bis Ende Juli 2013 für einen Untersuchungsausschuss an den Deutschen Bundestag abgeordnet. Im April 2014 wechselte er als Richter am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht München.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Lutz dem vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken sowie die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenat zugewiesen.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Selbmann ist 45 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 2004 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Während der Proberichterzeit war sie bei der Staatsanwaltschaft München I tätig und von Dezember 2005 bis Dezember 2009 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Laufe dieser Abordnung - im November 2006 - wurde sie zur Staatsanwältin ernannt. Im Januar 2010 wechselte Frau Dr. Selbmann zunächst im Wege der Abordnung in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Dort war sie anfangs bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und im Anschluss bei dem Amtsgericht Karlsruhe tätig, wohin sie im Januar 2012 versetzt wurde. Von dort wurde sie in der Zeit von November 2012 bis Juni 2015 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof und anschließend von Juli 2015 bis März 2016 an das Oberlandesgericht Karlsruhe abgeordnet. Im Dezember 2017 wurde sie zur Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtsführende Richterin befördert, bevor sie im Juni 2018 als Richterin am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht Karlsruhe wechselte.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Selbmann dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständigen IX. Zivilsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 27. August 2020

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