Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 15/2019

Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen

Dreifachmordes rechtskräftig

Beschluss vom 17. Januar 2019 – 4 StR 370/18

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den zur Tatzeit 24-jährigen Angeklagten wegen dreier Morde und weiterer Straftaten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Zudem hat es die besondere Schuldschwere festgestellt und eine Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Nach den Feststellungen des Landgerichts wirkte der Angeklagte am Morgen des 28. Februar 2017 zunächst mit erheblicher Gewalt auf seine 79-jährige Großmutter ein. Anschließend brachte er sie zielgerichtet mit einem Messer zu Tode. Kurze Zeit später floh er mit ihrem Pkw vom Tatort. Als ein Polizeifahrzeug seine Verfolgung aufnahm, kam es zu einer mit hoher Geschwindigkeit durchgeführten Fluchtfahrt des Angeklagten, auf der er eine Vielzahl von Straßenverkehrsdelikten beging. Als er seitlich der Fahrbahn zwei Polizeibeamte wahrnahm, die ein Nagelbrett vorbereiteten, um damit seine weitere Flucht zu hindern, fuhr er bewusst auf die beiden Polizeibeamten zu, wobei er ihren Tod billigend in Kauf nahm. Er erfasste sie mit der Fahrzeugfront bei einer Geschwindigkeit von mindestens 130 km/h. Die beiden Polizeibeamten erlagen noch am Unfallort ihren Verletzungen.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Frankfurt (Oder) – Urteil vom 2. Februar 2018 – 22 Ks 1/17 –

Karlsruhe, den 8. Februar 2019

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