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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2019 » Pressemitteilung Nr. 169/19 vom 20.12.2019

Siehe auch:  Beschluss des V. Zivilsenats vom 19.12.2019 - V ZR 85/19 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 169/2019

Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde im bayerischen "Kuhglocken-Streit" zurück

Beschluss vom 19. Dezember 2019 - V ZR 85/19

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat hat die gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 10. April 2019 (15 U 138/18) von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.

Die Parteien sind Grundstücksnachbarn in Bayern. Mit der Klage verlangt der Kläger von den Beklagten u.a., die Weideviehhaltung mit Kuhglocken zu unterlassen. Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde.

Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Von einer näheren Begründung hat der Senat - wie üblich - gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen.

Vorinstanzen:

LG München II – Urteil vom 14. Dezember 2017 – 12 O 1303/17

OLG München – Urteil vom 10. April 2019 – 15 U 138/18

Karlsruhe, den 20. Dezember 2019

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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