Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 73/2019

Neuer Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Stephan Anstötz zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Anstötz ist 42 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 2003 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Verwendungen bei dem Landgericht Essen, dem Amtsgericht Bielefeld und der Staatsanwaltschaft Dortmund war er bei dem Landgericht Hagen und anschließend bei dem Amtsgericht Wetter eingesetzt. Im November 2007 wurde er zum Richter am Landgericht ernannt und kehrte zum Landgericht Hagen zurück. Von Februar 2011 bis Januar 2014 war Herr Dr. Anstötz als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Während dieser Zeit, im Dezember 2013, wurde er zum Richter am Oberlandesgericht befördert. Von Februar 2014 bis August 2015 war er bei dem Oberlandesgericht Hamm in einem Strafsenat und - mit der Hälfte seiner Arbeitskraft - im Nebenamt als Richter am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen im Senat für Disziplinarsachen tätig. Im August 2015 wechselte er - zunächst im Wege der Abordnung - an das Oberlandesgericht Düsseldorf, wohin er im Januar 2016 versetzt wurde. Dort gehörte er ebenfalls einem Strafsenat an.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Anstötz dem 3. Strafsenat zugewiesen, der neben allgemeinen Revisionen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Celle, Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz insbesondere für Revisionen in Staatsschutzsachen zuständig ist.

Karlsruhe, den 3. Juni 2019

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