Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

 

Nr. 3/1999 (im Anschluß an Nr. 24/1998)

Urteil gegen RAF-Terroristin Birgit Hogefeld rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hatte Birgit Hogefeld am 05. November 1996 unter anderem wegen Mordes (Tötung des US GI Pimental), wegen Mordes in zwei weiteren Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in zwei Fällen und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (Anschlag auf die Rhein-Main-Air-Base), wegen versuchten Mordes in zwei weiteren Fällen (Attentat auf den damaligen Finanzstaatssekretär Dr. Tietmeyer und seinen Fahrer), wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Zerstörung von Bauwerken (Justizvollzugsanstalt Weiterstadt) sowie wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Strafe als Gesamtstrafe verurteilt und festgestellt, daß die Schuld besonders schwer wiegt.

Dieses Urteil hatte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 13. Februar 1998 insoweit aufgehoben, als die Angeklagte wegen des Sprengstoffanschlags auf die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt verurteilt worden war, und das Verfahren an das Oberlandesgericht Frankfurt/Main zurückverwiesen, das auch über die Gesamtstrafe und die Frage der Schuldschwere erneut zu entscheiden hatte (3 StR 448/97).

Das Oberlandesgericht hat das Verfahren wegen des Sprengstoffanschlags eingestellt und die Angeklagte am 29. Juni 1998 erneut zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schuldschwere festgestellt.

Die hiergegen gerichtete Revision, die allgemein mit der Verletzung formellen und sachlichen Rechts begründet wurde, erwies sich als unbegründet. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sie deshalb mit Beschluß vom 05. Januar 1999 verworfen. Das Verfahren gegen Birgit Hogefeld ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

 

Beschluß vom 05. Januar 1999 - 3 StR 580/98

Karlsruhe, den 19. Januar 1999

 

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