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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 109/2018 Richter am Bundesgerichtshof
Prof. Dr. Jürgen-Peter Graf im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jürgen-Peter Graf wird mit Ablauf des Herr Prof. Dr. Graf wurde am 22. Dezember 1952 in Oberkirch geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer vorübergehenden Tätigkeit als wissenschaftlicher Angestellter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg trat er Anfang 1983 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Verwendungen bei dem Amtsgericht Emmendingen und der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde er am 20. Mai 1985 zum Staatsanwalt auf Lebenszeit bei der Staatsanwaltschaft Lörrach ernannt. Von dort war er als Richter kraft Auftrags zunächst bis Ende 1986 dem Landgericht Freiburg zugewiesen. Ab Januar 1987 schloss sich eine Tätigkeit bei dem Amtsgericht Lörrach an, wo er am 22. Mai 1987 zum Richter am Amtsgericht ernannt wurde. Von August 1987 bis Juli 1988 war Herr Prof. Dr. Graf an das Amtsgericht Freiburg, hieran anschließend bis März 1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof und sodann bis September 1992 an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe abgeordnet; im Verlaufe der letztgenannten Abordnung, am 14. September 1992, wurde ihm eine Planstelle als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg übertragen. Von Oktober 1992 an war er erneut - ab dem 1. Dezember 1993 aus einer Planstelle als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier - im Abordnungsverhältnis bei der Bundesanwaltschaft tätig, an die er am 6. Dezember 1994 unter Beförderung zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof versetzt wurde. Am 5. Februar 2003 wurde Herr Prof. Dr. Graf zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Bis Ende März 2004 gehörte er dem vornehmlich für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat an. Seit dem 1. April 2004 ist er Mitglied, seit dem Während seiner knapp fünfzehneinhalbjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Graf die Rechtsprechung namentlich des 1. Strafsenats maßgeblich mitgeprägt. Karlsruhe, den 29. Juni 2018
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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