Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 98/2018

Neuer Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Karsten Schmidt zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schmidt ist 44 Jahre alt. Im Anschluss an eine Ausbildung zum Rechtspfleger in den Jahren 1993 bis 1996 war er zunächst als Justizinspektor - seit Juni 2000 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit - bei den Amtsgerichten Sulzbach und Saarbrücken tätig. Nach Ablegung der beiden juristischen Staatsexamina trat er im Mai 2003 in den höheren Justizdienst des Saarlandes ein. Er war bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingesetzt und sodann von Oktober 2004 bis März 2007 an das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales des Saarlandes abgeordnet. In dieser Zeit, am 5. März 2007, wurde er zum Richter am Landgericht Saarbrücken ernannt. Von April 2007 bis März 2010 war Herr Dr. Schmidt als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Nach einer hieran anschließenden vorüberübergehenden Abordnung an das Amtsgericht Lebach war Herr Dr. Schmidt seit Mitte September 2010 bei dem Saarländischen Oberlandesgericht tätig. Dort erfolgte am 23. November 2011 seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht. Von Oktober bis Dezember 2014 war er mit hälftiger Arbeitskraft an den Landtag des Saarlandes und zuletzt ab Juni 2017 an die Staatskanzlei des Saarlandes abgeordnet.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Schmidt dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf, Leasing und Wohnraummietverhältnissen zuständigen VIII. Zivilsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 30. Mai 2018

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