Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 92/2018

Revision der Angeklagten gegen Urteil des Landgerichts Limburg a. d. Lahn wegen Totschlags ihres

neugeborenen Kindes verworfen

Beschluss vom 18. April 2018 – 2 StR 80/18

Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat die Angeklagte wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete die uneingeschränkt schuldfähige Angeklagte am 1. Dezember 2015 auf nicht feststellbare Weise ihr wenige Stunden zuvor geborenes Kind. Die Verurteilung beruht auf Indizien. Die Leiche des Kindes konnte nicht aufgefunden werden.

Gegen das Urteil hat die Angeklagte Revision eingelegt. Sie wendet sich mit ihrem Rechtsmittel gegen den Schuld- und Strafausspruch.

Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel als unbegründet verworfen, weil das angefochtene Urteil keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten enthält.

Vorinstanz:

Landgericht Limburg a. d. Lahn - Urteil vom 20. Juli 2017 - 2 Ks 2 Js 51972/16

Karlsruhe, den 17. Mai 2018

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