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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juli 2017 » Pressemitteilung Nr. 116/17 vom 17.7.2017

Siehe auch:  Beschluss des 4. Strafsenats vom 4.7.2017 - 4 StR 149/17 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 116/2017

Urteil des Landgerichts Hagen wegen eines Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft in Altena rechtskräftig

Beschluss vom 4. Juli 2017 – 4 StR 149/17

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hagen, das ihn wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt hatte, verworfen.

Nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil drang der Angeklagte gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2015 in ein zur Flüchtlingsunterkunft umgebautes Mehrfamilienhaus in Altena ein, in das am Vortag zwei syrische Familien eingezogen waren. Die beiden Täter, die aus fremdenfeindlichen Motiven handelten, verschütteten im Dachstuhl des Hauses Benzin und entzündeten dieses, um das Haus unbewohnbar zu machen. Der Brand wurde entdeckt, bevor Personen zu Schaden kamen; an dem Haus entstand jedoch ein erheblicher Sachschaden.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Hagen - Urteil vom 12. September 2016 - 31 Ks-500 Js 543/15-1/16

Karlsruhe, den 17. Juli 2017

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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