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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juli 2017 » Pressemitteilung Nr. 110/17 vom 11.7.2017

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 27.6.2017 - 5 StR 217/17 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 110/2017

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Mordfall Anneli

5 StR 217/17 - Beschluss vom 27. Juni 2017

Das Landgericht Dresden hat die Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe unter Feststellung besonderer Schuldschwere bzw. zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts entführten die beiden Angeklagten gemeinsam die 17jährige Anneli-Marie, um von ihren Eltern ein Lösegeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro zu erpressen. Obwohl der Vater des Mädchens den telefonisch für die Freilassung geforderten Betrag vorhielt und zur Geldübergabe bereit war, tötete einer der Angeklagten das Mädchen, um seine Beteiligung an der Entführung zu verschleiern. Aus dem gleichen Grund ließ der dabei anwesende andere Angeklagte seinen Mittäter gewähren, obwohl er das Leben des Mädchens hätte retten können und müssen.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen der Angeklagten durch Beschluss vom 27. Juni 2017 als unbegründet verworfen. Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Deren Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Dresden - Urteil vom 5. September 2016 – 1 Ks 160 Js 40318/15

Karlsruhe, den 11. Juli 2017

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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