Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 67/2017

Neue Richterin am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ute Hohoff zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hohoff ist 49 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin trat sie im Jahr 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie zunächst bei dem Landgericht Aachen sowie dem Amtsgericht Eschweiler tätig. Von September 2001 bis Oktober 2002 gehörte sie sodann dem Oberlandesgericht Köln als juristische Mitarbeiterin in der Verwaltungsabteilung an. In dieser Zeit - im Juli 2002 - wurde sie zur Richterin am Landgericht Köln ernannt. Von August 2006 bis Februar 2009 war sie als Referentin an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet, wo im November 2008 ihre Beförderung zur Richterin am Oberlandesgericht Köln erfolgte. Dort war sie von März 2009 bis Oktober 2011 mit spruchrichterlichen Tätigkeiten in mehreren Zivilsenaten und zugleich mit Aufgaben der Justizverwaltung betraut. Ende 2011 wechselte Frau Dr. Hohoff an das Oberlandesgericht Düsseldorf, wo sie Mitglied eines Strafsenats wurde und seit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht im August 2015 einen für erstinstanzliche Staatsschutzsachen zuständigen Strafsenat leitete.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Hohoff dem neben allgemeinen Revisionssachen insbesondere für Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen zuständigen 1. Strafsenat sowie dem Kartellsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 8. Mai 2017

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