BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 203/2017 Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Prof. Dr. Wolfgang Büscher im Ruhestand
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Wolfgang Büscher wird mit Ablauf des 31. Dezember 2017 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Herr Prof. Dr. Büscher wurde am 21. Juni 1952 in Mülheim a. d. Ruhr geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er zunächst gut viereinhalb Jahre lang, von Februar 1980 bis September 1984, als Rechtsanwalt zugelassen, bevor er im Oktober 1984 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eintrat. Er war bei dem Landgericht Düsseldorf tätig, wo er im November 1985 zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Im November 1992 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort war er neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit auch mit verantwortungsvollen Aufgaben der Justizverwaltung betraut. Von März 1995 bis August 1999 war er an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet und leitete das unter anderem für Dienstaufsichts- und Disziplinarsachen einschließlich der Gesetzgebung sowie Grundsatzfragen zuständige Referat. Am 19. August 1999 wurde Herr Prof. Dr. Büscher zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither gehört er dem vornehmlich für den gewerblichen Rechtsschutz mit Ausnahme der technischen Schutzrechte, das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, das Transportrecht, das Maklerrecht sowie für Rechtstreitigkeiten über Schiedssprüche zuständigen I. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er ab November 2010 war und den er seit dem 1. Juli 2014 als Vorsitzender Richter leitet. Für diesen Senat ist er als Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt gewesen. Von 2000 bis 2011 war er zudem Vertreter der ständigen Beisitzer im Dienstgericht des Bundes. Im Februar 2007 bestellte ihn die Universität Osnabrück zum Honorarprofessor. Während seiner mehr als achtzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Büscher die Rechtsprechung des I. Zivilsenats maßgeblich geprägt. Karlsruhe, den 29. Dezember 2017
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