Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 81/2017

Verhandlungstermin am 31. Mai 2017, 9.15 Uhr, in Sachen

2 StR 489/16 (Verurteilung eines Radiomoderators

der "Ostseewelle" u.a. wegen Betrugs)

Das Landgericht Rostock hat einen ehemaligen Moderator des Radiosenders "Ostseewelle" wegen Betruges in neun Fällen und Bankrotts unter Einbeziehung früherer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Er hatte nach den Urteilsfeststellungen gemeinsam mit einem Mittäter als Moderator der "Morgenshow" des Senders ein Gewinnspiel dahingehend manipuliert, dass vorher von ihm ausgewählte und über die Lösung unterrichtete Anrufer den Gewinn erhielten.

Diese gaben den größten Teil des Gewinns an den Angeklagten weiter.

Über die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil verhandelt der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs.

Vorinstanz:

Landgericht Rostock - Urteil vom 27. April 2017 – 18 KLs 94/13

Karlsruhe, den 22. Mai 2017

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