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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2017 » Pressemitteilung Nr. 131/17 vom 24.8.2017

Siehe auch:  Urteil des 2. Strafsenats vom 7.9.2017 - 2 StR 24/16 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 131/2017

Verhandlungstermin am 30. August 2017, 9.15 Uhr, in Sachen

2 StR 24/16 (Freispruch des Finanzstaatssekretärs

und eines hochrangigen Finanzbeamten

vom Vorwurf der Untreue)

Das Landgericht Schwerin hat die Angeklagten vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Ihnen war zur Last gelegt worden, im Tatzeitraum (2003 bis 2005) Finanzämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern angewiesen zu haben, von den Gemeinden ausgestellte rechtswidrige Bescheinigungen nach dem Investitionszulagengesetz 1999 anzuerkennen. Dadurch bewirkte unberechtigte Auszahlungen und unterbliebene Rückforderungen von Investitionszulagen hätten der öffentlichen Hand einen Nachteil in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro zugefügt. Gegen dieses freisprechende Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt; sie rügt die Verletzung materiellen Rechts.

Vorinstanz:

Landgericht Schwerin - 364 Js 16 530/06 - 31 KLs 1/10 - 1 Ss 101/15 - Entscheidung vom 9.3.2015

Karlsruhe, den 24. August 2017

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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