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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat April 2016 » Pressemitteilung Nr. 69/16 vom 8.4.2016

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 5.4.2016 - 5 StR 18/16 -, Beschluss des 5. Strafsenats vom 11.5.2016 - 5 StR 18/16 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 69/2016

Verurteilung u.a. wegen versuchten Mordes im Fall des "Maskenmanns" durch das Landgericht Frankfurt (Oder) rechtskräftig

Beschluss vom 5. April 2016 – 5 StR 18/16

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat einen Dachdecker aus Berlin u.a. wegen versuchten Mordes und wegen erpresserischen Menschenraubes schuldig gesprochen, ihn zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und einem Geschädigten Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 € zugesprochen.

Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer hatte sich der Angeklagte entschlossen, durch die Entführung wohlhabender Opfer Lösegeld in Millionenhöhe zu erpressen. Im Gebiet um den Scharmützelsee hatte der Angeklagte zunächst die Bewohnerin einer Villa in Bad Saarow niedergeschlagen und schwer verletzt. Einige Wochen später hatte er bei dem Versuch, deren Tochter zu entführen, einen Wachmann niedergeschossen, der infolge seiner lebensgefährlichen Verletzungen querschnittsgelähmt ist. Schließlich hatte der Angeklagte in Storkow einen Manager eines Finanzinvestment-Unternehmens zum Zwecke der Lösegelderpressung entführt und ihn auf einer kaum zugänglichen Insel in einem Sumpfgebiet gefesselt festgehalten. Das Opfer hatte sich nach eineinhalb Tagen befreien und fliehen können.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und zweier Nebenklägerinnen entsprechend den Anträgen des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Frankfurt (Oder) – Urteil vom 12. Juni 2015 – 22 Ks 3/14 (244 Js 1170/13)

Karlsruhe, den 8. April 2016

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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