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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2016 » Pressemitteilung Nr. 205/16 vom 11.11.2016

Siehe auch:  Beschluss des Kartellsenats vom 10.4.2018 - KVR 38/16 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 205/2016

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf betreffend die Ministererlaubnis für die geplante

Fusion Edeka – Tengelmann:

Bundesgerichtshof hebt Beratungstermin auf

Beim Kartellsenat des Bundesgerichtshofs sind derzeit Rechtsmittel des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, der EDEKA Zentrale AG & Co. KG (im Folgenden: EDEKA) sowie der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG und der Kaiser"s Tengelmann GmbH (im Folgenden: KT) gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Juli 2016 anhängig (Aktenzeichen KVR 38/16 – siehe Pressemitteilung 159/2016). Mit diesem Beschluss hat das Oberlandesgericht die aufschiebende Wirkung der von anderen Unternehmen, insbesondere von REWE, erhobenen Beschwerden gegen die Ministererlaubnis angeordnet Die Rechtsbeschwerde hat es nicht zugelassen.

Gegen diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben der Bundeswirtschaftsminister sowie EDEKA und KT Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Der Bundeswirtschaftsminister und EDEKA haben darüber hinaus zulassungsfreie Rechtsbeschwerde erhoben.

Inzwischen haben die Verfahrensbeteiligten im Hinblick auf das laufende Schlichtungsverfahren den Bundesgerichtshof übereinstimmend darum gebeten, derzeit nicht über diese Rechtsmittel zu entscheiden. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entsprechend dieser Bitte den auf den 15. November 2016 anberaumten Beratungstermin aufgehoben.

Karlsruhe, den 11. November 2016

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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