Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30      

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen vom 16. April 2015 » Pressemitteilung Nr. 62/15 vom 16.4.2015

Siehe auch:  Beschluss des 3. Strafsenats vom 28.6.2016 - 3 StR 17/15 -, Beschluss des 3. Strafsenats vom 26.11.2015 - 3 StR 17/15 -, Beschluss des 3. Strafsenats vom 28.6.2016 - 3 StR 17/15 -

vorheriges DokumentDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 62/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten auf folgenden Termin hinweisen:

Termin: noch nicht bekannt

3 StR 17/15

LG Koblenz - Urteil vom 16. April 2014 - 4 KLs 4/12

Das Landgericht Koblenz hat im sog. Nürburgringverfahren einen früheren Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz wegen Untreue in 14 Fällen und falscher uneidlicher Aussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie zwei weitere Angeklagte wegen mehrfacher Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war ein Angeklagter Geschäftsführer der Nürburgring GmbH, der unter anderem die Verwaltung der gleichnamigen Rennstrecke oblag und deren Anteile zu 90% das Land Rheinland-Pfalz und zu 10% der Landkreis Ahrweiler hielten; ein weiterer Angeklagter war Leiter der bei der Nürburgring GmbH eingerichteten Controlling-Abteilung. Der Hauptangeklagte war Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz und zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nürburgring GmbH. Im Jahr 2007 begannen die Bauarbeiten zum Projekt "Nürburgring 2009", mit dem der Bau eines Freizeit- und Geschäftszentrums entlang der Rennstrecke realisiert wurde. In das Ausbauprojekt waren die Angeklagten in unterschiedlichem Maße involviert. In einer Reihe von Fällen handelten sie zum finanziellen Nachteil der Nürburgring GmbH, wobei sie die drohenden Vermögensschäden, welche jeweils mindestens im fünfstelligen Bereich lagen, erkannten und zumindest billigend in Kauf nahmen. Der frühere Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz entschied darüber hinaus in neun Fällen, dass dieses Bundesland im Rahmen des Ausbaus der Hotel- und Gastronomieanlagen jeweils für Forderungen in mehrfacher Millionenhöhe bürgte, obwohl eine hohe Wahrscheinlichkeit für den späteren Eintritt des Bürgschaftsfalles bestand. Wegen seiner Mitwirkung im Rahmen des Ausbauprojektes sagte der Angeklagte später vor einem von dem Landtag des Landes Rheinland-Pfalz eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschusses aus und machte hierbei bewusst wahrheitswidrige Angaben.

Gegen dieses Urteil wenden sich die Angeklagten mit ihren Revisionen, mit der sie Verfahrens- und Sachrügen geltend machen.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht