Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 198/2015

Neue Richterin am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Ulrike Müller zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Müller ist 47 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1996 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei der Staatsanwaltschaft Landshut sowie im Bayerischen Staatsministerium der Justiz eingesetzt, wo sie im März 1999 zur Regierungsrätin (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) ernannt wurde. Im November 1999 wechselte sie als Richterin am Landgericht an das Landgericht München I. Von Oktober 2000 bis September 2003 war Frau Müller als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und hieran anschließend bis April 2010 erneut im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig. Dort leitete sie mehr als fünf Jahre das Referat Strafvollzug und wurde im September 2008 zur Ministerialrätin befördert. Im Mai 2010 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht München, wo sie seither einem Zivilsenat angehörte. Seit dem Jahre 2012 war sie zudem berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Müller dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 2. Dezember 2015

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