Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 210/2015

Richter am Bundesgerichtshof

Wolfgang Pfister im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Pfister wird mit Ablauf des 31. Dezember 2015 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Pfister wurde am 5. August 1950 in Nürnberg geboren. Nach Ablegung seiner juristischen Staatsexamina trat er im Oktober 1977 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft Berlin sowie dem Amtsgericht Tiergarten, in deren Verlauf er kurzzeitig auch an die Staatsanwaltschaft Bamberg abgeordnet war, wurde er am 13. Oktober 1980 zum Richter am Amtsgericht Tiergarten ernannt. Von Dezember 1980 bis September 1984 war er an die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin, von Oktober 1984 bis März 1985 an das Landgericht Berlin und von April 1985 bis April 1988 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Am 1. Mai 1988 wechselte er als Richter am Landgericht an das Landgericht Berlin, wo er am 15. November 1989 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert wurde.

Am 1. August 1995 wurde Herr Pfister zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Nach vorübergehender Zugehörigkeit zum - damals in Berlin ansässigen - 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gehört er seit dem 1. Dezember 1995, unterbrochen lediglich durch eine erneute kurzzeitige Zuweisung zum 5. Strafsenat, dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs an, der neben allgemeinen Revisionssachen insbesondere für Revisionen in Staatsschutzsachen zuständig ist. In den Jahren 1997 und 1998 war er außerdem Mitglied im Senat für Notarsachen. Für den 3. Strafsenat ist er als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. Den Großen Senat für Strafsachen wiederum vertritt er als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. In den Jahren 2011 bis 2014 gehörte er darüber hinaus dem Präsidium des Bundesgerichtshofs an. Die Rechtsprechung insbesondere des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs hat Herr Pfister maßgeblich mitgeprägt.

Karlsruhe, den 30. Dezember 2015

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